Arbeitspreis
Der Preis je verbrauchter Kilowattstunde, meist in Cent angegeben. Bei normalem Verbrauch macht er den größten Teil der Strom- oder Gasrechnung aus.
Zusammen mit dem Grundpreis ergibt er Ihre Energiekosten.
Mehr dazu unter Tarifoptimierung
Grundpreis
Ein fester Betrag pro Monat oder Jahr, den Sie unabhängig vom Verbrauch zahlen. Er deckt unter anderem Kosten für Zähler und Abrechnung.
Bei kleinem Verbrauch fällt der Grundpreis stärker ins Gewicht als bei großem.
Mehr dazu unter Tarifoptimierung
Preisgarantie
Eine Zusage des Versorgers, den Preis für einen bestimmten Zeitraum nicht zu ändern. Eine vollständige Preisgarantie umfasst in der Regel alle Bestandteile außer Steuern.
Mehr dazu unter Vertragscheck
Eingeschränkte Preisgarantie
Eine Preisgarantie, die meist nur den Anteil umfasst, den der Versorger selbst bestimmt, also Beschaffung und Vertrieb.
Netzentgelte, Umlagen und Steuern können sich trotzdem ändern.
Mehr dazu unter Vertragscheck
Vertragslaufzeit
Der Zeitraum, für den ein Liefervertrag fest geschlossen ist. Bei Haushaltsverträgen sind Erstlaufzeiten von zwölf oder 24 Monaten verbreitet, Unternehmen schließen oft für feste Lieferjahre ab.
Während der Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung meist nicht möglich.
Mehr dazu unter Energievertragsmanagement
Kündigungsfrist
Die Frist, bis zu der ein Vertrag gekündigt werden muss, damit er zum gewünschten Termin endet.
Für Verbraucherverträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt nach der Erstlaufzeit höchstens ein Monat. Für Unternehmen gilt, was im Vertrag steht.
Mehr dazu unter Beitrag Kündigungsfristen
Automatische Vertragsverlängerung
Viele Verträge verlängern sich nach der Erstlaufzeit, wenn niemand kündigt.
Verbraucherverträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich nur auf unbestimmte Zeit und sind dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar.
Mehr dazu unter Energievertragsmanagement
Neukundenbonus
Eine einmalige Gutschrift für neue Kunden. Sie wird oft erst nach zwölf Monaten Belieferung verrechnet und fehlt im zweiten Vertragsjahr.
Wir rechnen Tarife deshalb mit und ohne Bonus.
Mehr dazu unter Tarifoptimierung
Grundversorgung
Der Tarif des Versorgers, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Wer keinen anderen Vertrag abschließt, landet automatisch in der Grundversorgung, zum Beispiel nach einem Umzug.
Sie kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, ist aber meist teurer als ein Sondervertrag.
Mehr dazu unter Stromtarife
Sonderkündigungsrecht
Das Recht, einen Vertrag außerhalb der regulären Frist zu kündigen. Ändert der Versorger die Preise einseitig, können Sie in der Regel ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. So regelt es § 41 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz für Haushalte ebenso wie für Betriebe. Ausnahmen gelten etwa für die unveränderte Weitergabe einer gesetzlichen Änderung der Umsatzsteuer und für Preisänderungen, die der Vertrag von vornherein festlegt.
Haushaltskunden haben außerdem bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist. Es entfällt, wenn der bisherige Versorger binnen zwei Wochen nach Eingang der Kündigung in Textform anbietet, am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiter zu liefern. Voraussetzung ist, dass die Belieferung dort möglich ist (§ 41b Abs. 5 EnWG).
Mehr dazu unter Beitrag Kündigungsfristen
Ersatzversorgung
Fällt Ihr Versorger aus, etwa durch Insolvenz, beliefert Sie der örtliche Grundversorger automatisch weiter. Das gilt für Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck, also für Haushalte und die meisten kleineren Betriebe.
Die Ersatzversorgung ist in § 38 Energiewirtschaftsgesetz geregelt und auf höchstens drei Monate begrenzt. Für Anschlüsse in Mittelspannung oder Mitteldruck gibt es nach § 38a eine Übergangsversorgung nur dort, wo Netzbetreiber und Grundversorger sie vereinbart haben.
Mehr dazu unter Grundversorgung