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Vertragscheck
Energielexikon

Energielexikon für Strom und Gas

52 Begriffe rund um Verträge, Markt, Messwesen, Beschaffung, Immobilien und Preisbestandteile. Jeder Begriff verweist auf die passende Leistung.

Das Lexikon erklärt 52 Fachbegriffe in kurzen, eigenständigen Absätzen. Jeder Eintrag hat eine eigene Sprungmarke und führt zur Leistung von Energierichter, die das Thema betrifft.

Vertragsbegriffe

Arbeitspreis

Der Preis je verbrauchter Kilowattstunde, meist in Cent angegeben. Bei normalem Verbrauch macht er den größten Teil der Strom- oder Gasrechnung aus.

Zusammen mit dem Grundpreis ergibt er Ihre Energiekosten.

Mehr dazu unter Tarifoptimierung

Grundpreis

Ein fester Betrag pro Monat oder Jahr, den Sie unabhängig vom Verbrauch zahlen. Er deckt unter anderem Kosten für Zähler und Abrechnung.

Bei kleinem Verbrauch fällt der Grundpreis stärker ins Gewicht als bei großem.

Mehr dazu unter Tarifoptimierung

Preisgarantie

Eine Zusage des Versorgers, den Preis für einen bestimmten Zeitraum nicht zu ändern. Eine vollständige Preisgarantie umfasst in der Regel alle Bestandteile außer Steuern.

Mehr dazu unter Vertragscheck

Eingeschränkte Preisgarantie

Eine Preisgarantie, die meist nur den Anteil umfasst, den der Versorger selbst bestimmt, also Beschaffung und Vertrieb.

Netzentgelte, Umlagen und Steuern können sich trotzdem ändern.

Mehr dazu unter Vertragscheck

Vertragslaufzeit

Der Zeitraum, für den ein Liefervertrag fest geschlossen ist. Bei Haushaltsverträgen sind Erstlaufzeiten von zwölf oder 24 Monaten verbreitet, Unternehmen schließen oft für feste Lieferjahre ab.

Während der Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung meist nicht möglich.

Mehr dazu unter Energievertragsmanagement

Kündigungsfrist

Die Frist, bis zu der ein Vertrag gekündigt werden muss, damit er zum gewünschten Termin endet.

Für Verbraucherverträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt nach der Erstlaufzeit höchstens ein Monat. Für Unternehmen gilt, was im Vertrag steht.

Mehr dazu unter Beitrag Kündigungsfristen

Automatische Vertragsverlängerung

Viele Verträge verlängern sich nach der Erstlaufzeit, wenn niemand kündigt.

Verbraucherverträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich nur auf unbestimmte Zeit und sind dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar.

Mehr dazu unter Energievertragsmanagement

Neukundenbonus

Eine einmalige Gutschrift für neue Kunden. Sie wird oft erst nach zwölf Monaten Belieferung verrechnet und fehlt im zweiten Vertragsjahr.

Wir rechnen Tarife deshalb mit und ohne Bonus.

Mehr dazu unter Tarifoptimierung

Grundversorgung

Der Tarif des Versorgers, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Wer keinen anderen Vertrag abschließt, landet automatisch in der Grundversorgung, zum Beispiel nach einem Umzug.

Sie kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, ist aber meist teurer als ein Sondervertrag.

Mehr dazu unter Stromtarife

Sonderkündigungsrecht

Das Recht, einen Vertrag außerhalb der regulären Frist zu kündigen. Ändert der Versorger die Preise einseitig, können Sie in der Regel ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. So regelt es § 41 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz für Haushalte ebenso wie für Betriebe. Ausnahmen gelten etwa für die unveränderte Weitergabe einer gesetzlichen Änderung der Umsatzsteuer und für Preisänderungen, die der Vertrag von vornherein festlegt.

Haushaltskunden haben außerdem bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist. Es entfällt, wenn der bisherige Versorger binnen zwei Wochen nach Eingang der Kündigung in Textform anbietet, am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiter zu liefern. Voraussetzung ist, dass die Belieferung dort möglich ist (§ 41b Abs. 5 EnWG).

Mehr dazu unter Beitrag Kündigungsfristen

Ersatzversorgung

Fällt Ihr Versorger aus, etwa durch Insolvenz, beliefert Sie der örtliche Grundversorger automatisch weiter. Das gilt für Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck, also für Haushalte und die meisten kleineren Betriebe.

Die Ersatzversorgung ist in § 38 Energiewirtschaftsgesetz geregelt und auf höchstens drei Monate begrenzt. Für Anschlüsse in Mittelspannung oder Mitteldruck gibt es nach § 38a eine Übergangsversorgung nur dort, wo Netzbetreiber und Grundversorger sie vereinbart haben.

Mehr dazu unter Grundversorgung

Markt

Spotmarkt

Der Teil des Großhandels, an dem Strom und Gas für die kurzfristige Lieferung gehandelt werden, vor allem für den nächsten und den laufenden Tag.

Mehr dazu unter Beitrag Spotmarkt Strom

Terminmarkt

Am Terminmarkt werden Strom und Gas für spätere Lieferzeiträume gehandelt, etwa für einzelne Monate, Quartale oder Kalenderjahre.

Tranchen werden oft über solche Produkte beschafft.

Mehr dazu unter Strukturierte Beschaffung

EEX

Die European Energy Exchange mit Sitz in Leipzig. An ihr und den Börsen ihrer Gruppe werden unter anderem Termin- und Spotprodukte für Strom und Gas gehandelt.

Mehr dazu unter Energieeinkauf

Day-Ahead-Markt

Der Markt für die Lieferung am Folgetag. Für Strom wird er in einer täglichen Auktion gehandelt, deren Ergebnis als Börsenstrompreis gilt.

Mehr dazu unter Beitrag Spotmarkt Strom

Intraday-Handel

Der Handel für Lieferungen am selben Tag, bis kurz vor der Lieferung. Er dient vor allem dazu, kurzfristige Abweichungen auszugleichen.

Mehr dazu unter Beitrag Spotmarkt Strom

Börsenstrompreis

Meist der Preis aus der Day-Ahead-Auktion für Strom. Er schwankt mit Angebot und Nachfrage und kann bei viel Wind- und Sonnenstrom sehr niedrig oder sogar negativ sein.

Mehr dazu unter Spot und Festpreis

Beschaffungskosten

Die Kosten, die einem Versorger für den Einkauf von Strom oder Gas entstehen. Zusammen mit Vertrieb und Marge sind sie der Teil des Preises, den der Versorger selbst bestimmt.

Mehr dazu unter Energieeinkauf

CO₂-Preis

Seit 2021 gilt in Deutschland ein nationaler CO₂-Preis auf Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl. Er ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz geregelt und in Ihrem Gaspreis enthalten. Seit 2026 kaufen die Versorger die Zertifikate in Versteigerungen innerhalb eines gesetzlichen Preiskorridors.

Bei vermieteten Gebäuden teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten seit 2023 nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.

Mehr dazu unter Strom und Gas für Immobilien

Herkunftsnachweis

Ein elektronisches Zertifikat, das belegt, dass eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. In Deutschland führt das Umweltbundesamt das Register dafür.

Ökostromtarife belegen ihre Herkunft über solche Nachweise.

Mehr dazu unter Stromtarife

Netz und Messwesen

MaLo-ID

Die Marktlokations-ID kennzeichnet die Stelle eindeutig, an der Energie geliefert oder eingespeist wird. Sie hat elf Stellen und wird für einen Versorgerwechsel gebraucht.

Sie steht auf Ihrer Rechnung.

Mehr dazu unter Lieferstellenmanagement

MeLo-ID

Die Messlokations-ID kennzeichnet den Ort, an dem gemessen wird, also die Messstelle mit dem Zähler.

Mehr dazu unter Lieferstellenmanagement

Zählernummer

Die Nummer, die auf dem Zähler aufgedruckt ist. Sie hilft beim Zuordnen, ersetzt für einen Wechsel aber nicht die Marktlokations-ID.

Mehr dazu unter Lieferstellenmanagement

Netzbetreiber

Das Unternehmen, das das Strom- oder Gasnetz in Ihrem Gebiet betreibt. Es ist für den Netzanschluss zuständig und erhebt die Netzentgelte.

Ein Wechsel des Versorgers ändert am Netzbetreiber nichts.

Mehr dazu unter Versorgerkommunikation

Messstellenbetreiber

Das Unternehmen, das den Zähler einbaut, betreibt und die Messwerte bereitstellt. Oft ist das der Netzbetreiber, ein anderer Anbieter ist möglich.

Mehr dazu unter Versorgerkommunikation

Smart Meter

Umgangssprachlich für einen digitalen Zähler. Gemeint ist meist ein intelligentes Messsystem.

Mehr dazu unter Intelligentes Messsystem

Intelligentes Messsystem

Ein digitaler Zähler mit einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway. Es überträgt Messwerte sicher und ist Voraussetzung für dynamische Stromtarife.

Mehr dazu unter Beitrag Festpreis oder Spotpreis

Brennwert und Zustandszahl

Zwei Werte, mit denen der Versorger die am Gaszähler gemessenen Kubikmeter in Kilowattstunden umrechnet. Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in einem Kubikmeter Gas steckt. Die Zustandszahl berücksichtigt Druck und Temperatur am Zähler.

Beide Werte stehen auf Ihrer Gasrechnung.

Mehr dazu unter Gastarife

Gewerbe und Industrie

RLM, registrierende Leistungsmessung

Eine Messart, bei der der Verbrauch in kurzen Abständen erfasst und an den Netzbetreiber übertragen wird, beim Strom viertelstündlich und beim Gas stündlich.

Beim Strom gilt sie in der Regel ab einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden. Kunden mit RLM zahlen neben dem Arbeitspreis einen Leistungspreis.

Mehr dazu unter RLM-Strom

SLP, Standardlastprofil

Ein Verfahren für kleinere Verbraucher, deren Zähler nur einmal im Jahr abgelesen wird. Der Verlauf des Verbrauchs wird anhand eines typischen Profils angenommen, etwa für Haushalte, Bäckereien oder Büros.

Beim Strom gilt das Standardlastprofil in der Regel bis 100.000 Kilowattstunden im Jahr.

Mehr dazu unter Gewerbestrom

Lastgang

Die Aufzeichnung des Verbrauchs in festen Zeitabständen, beim Strom in der Regel alle 15 Minuten. Aus dem Lastgang lassen sich Grundlast, Spitzen und Verschiebepotenziale ablesen.

Für Unternehmen mit Leistungsmessung ist er die Grundlage für Vertrag und Beschaffung.

Mehr dazu unter Industrie

Leistungsspitze

Die höchste Last, die ein Betrieb in einem Messintervall aus dem Netz bezieht. Bei registrierender Leistungsmessung bestimmt sie den Leistungspreis.

Mehr dazu unter RLM-Strom

Leistungspreis

Ein Preis für die höchste Leistung, die Sie im Abrechnungszeitraum aus dem Netz beziehen, gemessen in Kilowatt. Er fällt bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung zusätzlich zum Arbeitspreis an.

Eine einzelne Lastspitze kann ihn für das ganze Jahr bestimmen.

Mehr dazu unter RLM-Strom

Benutzungsstunden

Das Verhältnis von Jahresverbrauch zu höchster Leistung. Viele Benutzungsstunden bedeuten einen gleichmäßigen Verbrauch.

Bei Leistungsmessung hängt die Höhe der Netzentgelte davon mit ab.

Mehr dazu unter RLM-Strom

Tranchenbeschaffung

Ein Beschaffungsmodell, bei dem der Energiebedarf nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilmengen zu verschiedenen Zeitpunkten eingekauft wird. Der Durchschnitt der Einkaufspreise ergibt den Preis.

So hängt das Ergebnis nicht an einem einzigen Stichtag.

Mehr dazu unter Beitrag Tranchenbeschaffung

Strukturierte Beschaffung

Eine Kombination verschiedener Beschaffungsformen, etwa Festpreisanteil, Tranchen und Spotanteil, abgestimmt auf Verbrauch und Risikobereitschaft.

Mehr dazu unter Strukturierte Beschaffung

Mehrmenge

Die Menge, die über die vereinbarte oder prognostizierte Menge hinaus verbraucht wird. Viele Verträge für Großverbraucher rechnen Mengen außerhalb eines Toleranzbandes gesondert ab.

Mehr dazu unter RLM-Gas

Mindermenge

Die Menge, die unter der vereinbarten oder prognostizierten Menge bleibt. Auch sie kann außerhalb eines Toleranzbandes gesondert abgerechnet werden.

Mehr dazu unter RLM-Gas

Immobilien

Allgemeinstrom

Strom für gemeinschaftlich genutzte Flächen und Anlagen eines Mehrfamilienhauses, etwa Treppenhausbeleuchtung, Aufzug oder Außenbeleuchtung.

Die Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Strom für die Heizungsanlage gehört dagegen zu den Heizkosten und wird nach der Heizkostenverordnung verteilt.

Mehr dazu unter Strom und Gas für Immobilien

Hausstrom

Oft gleichbedeutend mit Allgemeinstrom verwendet, also Strom für gemeinschaftlich genutzte Flächen und Anlagen eines Gebäudes.

Mehr dazu unter Allgemeinstrom

Heizstrom

Strom für elektrische Heizungen wie Nachtspeicher, meist über einen eigenen Zähler mit eigenem Tarif und getrennten Preisen für Hoch- und Niedertarif.

Mehr dazu unter Stromtarife

Wärmepumpenstrom

Strom für den Betrieb einer Wärmepumpe, meist über einen eigenen Zähler. Für steuerbare Wärmepumpen kommen reduzierte Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz in Betracht.

Mehr dazu unter Steuerbare Verbrauchseinrichtung

Steuerbare Verbrauchseinrichtung

Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind. Der Netzbetreiber darf ihren Bezug nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz bei drohender Überlastung vorübergehend drosseln. Mindestens 4,2 Kilowatt bleiben immer verfügbar, bei großen Wärmepumpen und Klimaanlagen über 11 Kilowatt mehr.

Im Gegenzug zahlen Betreiber reduzierte Netzentgelte.

Mehr dazu unter Stromtarife

Stichtagsgenaue Abrechnung

Eine Abrechnung zu einem festen Stichtag, etwa zum 31.12. Bei geeigneten Versorgern lassen sich Zählerstände zum Stichtag übermitteln, sodass die Abrechnung zum Wirtschaftsjahr passt.

Mehr dazu unter Stichtagsgenaue Abrechnung

Lieferstelle

Die Stelle, an der Strom oder Gas geliefert wird, eindeutig bezeichnet durch die Marktlokations-ID. Ein Objekt kann mehrere Lieferstellen haben, etwa für Allgemeinstrom und Heizung.

Mehr dazu unter Lieferstellenmanagement

Energieausweis

Ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Vorgeschrieben ist er unter anderem bei Neubau, Verkauf, Vermietung und Verpachtung. Grundlage ist seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz, das das Gebäudeenergiegesetz abgelöst hat. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.

Es gibt zwei Arten. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse von Gebäudehülle und Heizungsanlage. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

Mehr dazu unter Strom und Gas für Immobilien

Preisbestandteile

Netzentgelte

Das Entgelt für die Nutzung der Strom- und Gasnetze. Es wird vom Netzbetreiber erhoben und von der Bundesnetzagentur oder der Landesregulierungsbehörde überwacht.

Der Netzbetreiber erhebt es für Ihre Lieferstelle unabhängig davon, welcher Anbieter Sie beliefert. Wie ein Anbieter es in seinen Tarif einrechnet, kann sich unterscheiden.

Mehr dazu unter Stromtarife

Stromsteuer

Eine Verbrauchsteuer auf Strom nach dem Stromsteuergesetz. Ihre Höhe hängt nicht vom Anbieter ab. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können sich den größten Teil erstatten lassen.

Mehr dazu unter Strom- und Energiesteuerentlastung

Energiesteuer

Beim Erdgas fällt Energiesteuer nach dem Energiesteuergesetz an. Auch sie hängt nicht vom Anbieter ab. Für verheiztes Erdgas im Produzierenden Gewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft gibt es eine Teilentlastung.

Mehr dazu unter Strom- und Energiesteuerentlastung

Konzessionsabgabe

Ein Entgelt an Städte und Gemeinden für das Recht, Leitungen in öffentlichen Straßen zu verlegen und zu betreiben. Die Kosten sind im Strom- und Gaspreis enthalten.

Ihre Höhe hängt von der Gemeinde und der Kundengruppe ab, nicht vom Anbieter. Beim Gas liegt der zulässige Höchstsatz im Sondervertrag deutlich unter dem der Grundversorgung (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung).

Mehr dazu unter Stromtarife

Umlagen

Gesetzliche Aufschläge auf den Strompreis, etwa für die Kraft-Wärme-Kopplung oder die Anbindung von Windparks auf See. Sie gelten bei allen Anbietern gleich.

Mehr dazu unter Stromtarife

Messstellenbetrieb

Das Entgelt für Einbau, Betrieb und Ablesung des Zählers. Es ist im Preis enthalten oder wird gesondert abgerechnet, je nach Zähler und Messstellenbetreiber.

Mehr dazu unter Rechnungsprüfung

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