RLM-Stromvertrag mit registrierender Leistungsmessung
Ab einem Jahresverbrauch von in der Regel 100.000 Kilowattstunden misst der Netzbetreiber Ihren Strom viertelstündlich. Dann zählen Lastgang, Leistungsspitzen und Beschaffungsmodell.
Bei Leistungsmessung zahlen Sie neben der Menge auch für Ihre höchste Last. Wir werten den Lastgang aus, schreiben den Bedarf aus und vermitteln passende Sonderverträge.
- Arbeitspreisje Kilowattstunde
- Leistungspreisfür die höchste Last im Abrechnungszeitraum
- Messungviertelstündlich, Kosten des Messstellenbetriebs
Was bei Leistungsmessung zählt
Die Fachbegriffe, die über Ihre Kosten entscheiden.
Lastgang
Die Aufzeichnung Ihres Verbrauchs in festen Zeitabständen. Aus ihm lesen wir Grundlast, Spitzen und Verschiebepotenziale ab.
Lastprofil und Leistungsspitzen
Wie gleichmäßig Sie verbrauchen, beeinflusst Beschaffungs- und Netzkosten. Einzelne Spitzen können teuer werden.
Benutzungsstunden
Sie zeigen, wie gleichmäßig die Höchstleistung über das Jahr genutzt wird. Davon hängt die Höhe der Netzentgelte mit ab.
Mehr- und Mindermengen
Viele Verträge legen eine Menge mit Toleranzband fest. Abweichungen darüber hinaus werden gesondert abgerechnet, oft zu Marktpreisen.
Verbrauchsprognose
Für die Ausschreibung brauchen Versorger eine belastbare Prognose. Wir erstellen sie aus Ihren Verbrauchsdaten.
So schreiben wir Ihren RLM-Stromvertrag aus
- Schritt 1
Daten aufnehmen
Lastgang, aktuelle Verträge und Abrechnungen.
- Schritt 2
Auswerten
Lastprofil, Spitzen und Prognose für die Laufzeit.
- Schritt 3
Ausschreiben
Angebote geeigneter Versorger nach einheitlichen Vorgaben.
- Schritt 4
Vergleichen
Preis, Modell, Toleranzband, Laufzeit und Bedingungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die registrierende Leistungsmessung beim Strom?
In der Regel ab einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden. Darunter wird meist mit einem Standardlastprofil gearbeitet.
Was ist der Unterschied zwischen RLM und SLP?
Beim Standardlastprofil wird einmal im Jahr abgelesen und der Verlauf angenommen. Bei RLM wird viertelstündlich gemessen. Zusätzlich fällt ein Leistungspreis an. Die Gegenüberstellung steht auf der Seite Geschäftskunden, die Begriffe im Lexikon.
Lassen sich Lastspitzen senken?
Oft ja, etwa durch das Verschieben einzelner Verbraucher. Ob und wo das möglich ist, zeigt die Auswertung des Lastgangs.
Lassen Sie Ihre Energieverträge prüfen.
Schicken Sie uns Ihre letzte Abrechnung oder Ihre Vertragsunterlagen. Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung, für Sie kostenlos und unverbindlich.