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Vertragscheck
RLM-Strom

RLM-Stromvertrag mit registrierender Leistungsmessung

Ab einem Jahresverbrauch von in der Regel 100.000 Kilowattstunden misst der Netzbetreiber Ihren Strom viertelstündlich. Dann zählen Lastgang, Leistungsspitzen und Beschaffungsmodell.

Bei Leistungsmessung zahlen Sie neben der Menge auch für Ihre höchste Last. Wir werten den Lastgang aus, schreiben den Bedarf aus und vermitteln passende Sonderverträge.

Lastgang und LastspitzeBeispiel
Lastspitze0 Uhr6 Uhr12 Uhr18 Uhr24 Uhr
Bestandteile bei Leistungsmessung
  • Arbeitspreisje Kilowattstunde
  • Leistungspreisfür die höchste Last im Abrechnungszeitraum
  • Messungviertelstündlich, Kosten des Messstellenbetriebs
Beispiel ohne Kundendaten. Eine einzelne Spitze kann den Leistungspreis für das ganze Jahr bestimmen.

Was bei Leistungsmessung zählt

Die Fachbegriffe, die über Ihre Kosten entscheiden.

  • Lastgang

    Die Aufzeichnung Ihres Verbrauchs in festen Zeitabständen. Aus ihm lesen wir Grundlast, Spitzen und Verschiebepotenziale ab.

  • Lastprofil und Leistungsspitzen

    Wie gleichmäßig Sie verbrauchen, beeinflusst Beschaffungs- und Netzkosten. Einzelne Spitzen können teuer werden.

  • Benutzungsstunden

    Sie zeigen, wie gleichmäßig die Höchstleistung über das Jahr genutzt wird. Davon hängt die Höhe der Netzentgelte mit ab.

  • Mehr- und Mindermengen

    Viele Verträge legen eine Menge mit Toleranzband fest. Abweichungen darüber hinaus werden gesondert abgerechnet, oft zu Marktpreisen.

  • Verbrauchsprognose

    Für die Ausschreibung brauchen Versorger eine belastbare Prognose. Wir erstellen sie aus Ihren Verbrauchsdaten.

So schreiben wir Ihren RLM-Stromvertrag aus

  1. Schritt 1

    Daten aufnehmen

    Lastgang, aktuelle Verträge und Abrechnungen.

  2. Schritt 2

    Auswerten

    Lastprofil, Spitzen und Prognose für die Laufzeit.

  3. Schritt 3

    Ausschreiben

    Angebote geeigneter Versorger nach einheitlichen Vorgaben.

  4. Schritt 4

    Vergleichen

    Preis, Modell, Toleranzband, Laufzeit und Bedingungen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die registrierende Leistungsmessung beim Strom?

In der Regel ab einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden. Darunter wird meist mit einem Standardlastprofil gearbeitet.

Was ist der Unterschied zwischen RLM und SLP?

Beim Standardlastprofil wird einmal im Jahr abgelesen und der Verlauf angenommen. Bei RLM wird viertelstündlich gemessen. Zusätzlich fällt ein Leistungspreis an. Die Gegenüberstellung steht auf der Seite Geschäftskunden, die Begriffe im Lexikon.

Lassen sich Lastspitzen senken?

Oft ja, etwa durch das Verschieben einzelner Verbraucher. Ob und wo das möglich ist, zeigt die Auswertung des Lastgangs.

Lassen Sie Ihre Energieverträge prüfen.

Schicken Sie uns Ihre letzte Abrechnung oder Ihre Vertragsunterlagen. Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung, für Sie kostenlos und unverbindlich.